Single-Wohnung in der Ingolstädter Innenstadt mit Fußbodenheizung und Be- und Entlüftungsanlage. Fahrräder können im Hausflur direkt neben dem Wohnungseingang abgestellt werden. Ein abgeschlossener Kellerraum gehört zur Wohnung.
Es ist KEINE Einbauküche vorhanden!
Die Wohnungen wurden 2015 komplett saniert mit Ausnahme der Kellerräume. Im Jahr 2016 wurde das Dach des Gebäudes saniert und 2017 der Eingangsbereich des Hauses (neue Eingangstür und Briefkastenanlage)
Die Wohnung liegt direkt im Zentrum von Ingolstadt. Öffentliche Verkehrsmittel sind Fußläufig erreichbar. In der Ingolstädter Innenstadt erreichen Sie auch beinahe alle Geschäfte des täglichen Bedarfs zu Fuß in nur wenigen Minuten. In direkter Umgebung der Wohnung sind derzeit keine besonders störenden Lokalitäten ansässig.
Technische Angaben
- externe Objnr
- MAT2503-AP-L
Kategorie
- Objektart
- Wohnung
- Objekttyp
- Erdgeschoss
- Nutzungsart
- Wohnen
- Vermarktungsart
- Miete
Geografische Angaben
- Ort
- Ingolstadt
- Land
- Deutschland
Flächen
- Wohnfläche
- 37 m²
- Anzahl Zimmer
- 2
- Anzahl Schlafzimmer
- 1
- Anzahl Badezimmer
- 1
Ausstattung
- Befeuerung
- Gas
- Etagenzahl
- 3
- Fahrstuhl
- Kein Fahrstuhl
Preise
- Kaltmiete
- 550,00 €
Beschreibung
Ausstattung Beschreibung
Ausstattung:
+ Fußbodenheizung
+ Großformatige Fließen in allen Räumen
+ Kunststofffenster
+ Bad mit Dusche
+ Dezentrale Be- und Entlüftung
+ Kellerraum
+ Fahrrad kann in einer Nische im Hausflur
abgestellt werden
Es ist KEINE Einbauküche vorhanden!
+ Fußbodenheizung
+ Großformatige Fließen in allen Räumen
+ Kunststofffenster
+ Bad mit Dusche
+ Dezentrale Be- und Entlüftung
+ Kellerraum
+ Fahrrad kann in einer Nische im Hausflur
abgestellt werden
Es ist KEINE Einbauküche vorhanden!
Sonstige Angaben
Das Gebäude gehört zu einem Denkmalensemble. (Art. 1 Absatz 3 BayDSchG). Informationen unter http://www.denkmal.bayern.de/
Nach § 79 Absatz 4 GEG entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises zum Zwecke der Vermietung bei Baudenkmälern.
Einer Vermietung an 2 Personen stimmen die Vermieter NICHT zu. Die Bearbeitung solcher Anfragen kann sich erheblich verzögern bei einer großen Anzahl von Anfragen . Wir bitten um Ihr Verständnis.
Alle Objektangaben stammen vom Eigentümer, Immobilien Bernhardt e.K. übernimmt hierfür keine Gewähr.
Nach § 79 Absatz 4 GEG entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises zum Zwecke der Vermietung bei Baudenkmälern.
Einer Vermietung an 2 Personen stimmen die Vermieter NICHT zu. Die Bearbeitung solcher Anfragen kann sich erheblich verzögern bei einer großen Anzahl von Anfragen . Wir bitten um Ihr Verständnis.
Alle Objektangaben stammen vom Eigentümer, Immobilien Bernhardt e.K. übernimmt hierfür keine Gewähr.
Energieausweis
- Energieausweis
- es besteht keine Pflicht!
- wesentlicher Energieträger
- Gas
Ihr Ansprechpartner
Ursula Eckert
Immobilien Bernhardt e.K.
- Tel.:
- 084181265
- E-Mail:
- u.eckert@immobilienbernhardt.de
Friedrichshofener Str. 1f
85049 Ingolstadt







